| Hausordnung |
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Vorbemerkung Wir alle sind gemeinsam für die Schulanlage und ihre Ausstattung verantwortlich und dafür, dass in der Schule zielstrebig und mit Zufriedenheit gearbeitet werden kann. Aus diesem Grund haben Lehrer, Schüler- und Elternvertreter folgende Regelung einer Hausordnung aufgestellt.
I. Aufenthalt im Schulgebäude
Jeder ist verpflichtet, die Gebäude und die Einrichtungen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. 1. Mit dem ersten Läuten um 7.35 Uhr, sowie immer nach dem Vorklingeln, gehen die Schüler und Lehrer zu ihren Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor. 2. Morgens wird die Aufsicht durch die Aufsichtslehrer abgesichert. Die Klassen 5 – 8 verbleiben nach Verlassen des Busses auf dem Schulgelände. Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt für alle Schüler auf eigene Gefahr. Bei Vorkommnissen muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Versichert sind Schüler nur auf dem Schulgelände. 3. Schüler mit Freistunden dürfen das Schulgelände nicht verlassen. 4. Ein Aufenthalt in den Schulgebäuden ist nach Schulschluss bzw. nach Busabfahrt nicht gestattet. 5. Oberbekleidung sowie Kopfbedeckung werden nicht im Klassenzimmer, sondern im Schließfach aufbewahrt. Für gestohlenes Geld und Wertgegenstände wird von der Schule keine Haftung übernommen. 6. Im Schulgebäude (Treppen, Gänge, Räumlichkeiten) wird – nicht gerannt - nicht getobt - Rücksicht aufeinander genommen. 7. Wer Beschädigungen am Haus, der Einrichtung oder den Anlagen entdeckt, informiert sofort den Klassen- oder Fachlehrer. Wer mutwillig etwas beschädigt, muss mit Schadensersatzansprüchen der Gemeinde Mockrehna rechnen. Wer einen anderen vorsätzlich körperlichen Schmerz zufügt, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. II. Klassen – und Fachräume 1. Jede Klasse sorgt mit ihrem Fachlehrer dafür, dass
2. Die Fenster werden nur vom Lehrer ganz geöffnet! 3. Die Unterrichtsräume sind mit teuren und teilweise auch gefährlichen Gegenständen und Maschinen ausgestattet. Aus Gründen des Unfallschutzes sowie zum Schutz vor Beschädigungen dürfen Schüler sich nur in Anwesenheit eines Lehrers in den Räumen aufhalten. Das gilt auch für den Sportbereich. In den Vorbereitungsräumen haben nur Fachhelfer Zutritt. Die Unterrichtsräume werden vom Lehrer aufgeschlossen und nach Unterrichtsschluss wieder abgeschlossen. 4. In den Fachkabinetten (Ch, Bio, Info, TC, WTH) darf nicht gegessen und getrunken werden.
III. Unterrichts- und Pausenregelung 1. Zu Beginn einer jeden Stunde stehen die Klasse 5 – 7 auf. Ab Klasse 8 entscheidet der Fachlehrer ob aufgestanden wird oder die Klasse sitzen bleibt. 2. Pünktliches Erscheinen eines jeden Schülers und Lehrers ist Pflicht. 3. Die Klingel zeigt den Beginn und das Ende der Stunde an. In Ausnahmefällen kann der Lehrer eine Änderung vornehmen. Das Vorklingeln zur nächsten Stunde erfolgt 3 Minuten vor jeder neuen Stunde. Alle Schüler und Lehrer sollten dann im Unterrichtsraum sein und:
4. In den kleinen Pausen ist das Schulgebäude nur zum Raumwechsel zu verlassen. 5. In den großen Pausen
6. Abfälle aller Art gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Trennt den Müll! Denkt an die Hofsäuberung! 7. Auch die Schüleraufsicht ist weisungsberechtigt und meldepflichtig bei Vorkommnissen.
IV. Verhaltensregelungen Es gilt das Gebot größtmöglicher Rücksichtnahme aufeinander, um Verletzungen und Unfälle weitestgehend auszuschließen. 1. Fahrräder und Mopeds gehören nicht in den Pausenhof, sondern auf den zugewiesenen Abstellplatz. 2. Auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände darf aus Gründen des Unfallschutzes nicht mit Schnee- und Eisbällen, Zapfen und anderen Gegenständen geworfen werden. 3. Handys und andere elektronische Geräte sind bereits zum Vorklingeln auszustellen und in der Schultasche zu verstauen. Es besteht für den Unterricht Nutzungsverbot. Bei Verstößen ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen. 4. Gegenstände, die den Unterricht stören oder die Mitschüler gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. 5. Das Tragen von Kleidung u.a. Dingen mit Zeichen politischen Hintergrundes ist an der Schule untersagt. Radikale Äußerungen und Schmierereien sind laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen verboten und werden an die zuständigen Behörden weitergemeldet. 6. An und vor unserer Schule gilt für alle Schüler ein generelles Verbot für
7. Der Hausmeister ist in seinem Aufgabenbereich berechtigt, den Schülern Anweisungen zu erteilen, die diese zu befolgen haben.
V. Abwesenheit vom Unterricht Grundsätzlich gelten die Regelungen der Schulbesuchsverordnung. 1. Wer krank ist, teilt dies der Schule bis 8.00 Uhr des jeweiligen Tages mit. Spätestens am 3. Wochentag der Abwesenheit muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. 2. Wer für längere Zeit vom Sportunterricht befreit sein soll, muss hierzu eine ärztliche Bescheinigung vorlegen; spätestens nach 4 Wochen ist ein Attest vom Amtsarzt notwendig. 3. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Sie müssen rechtzeitig schriftlich beantragt und begründet in der Schule eingereicht werden.
4. Wir sind gegen Schulbummelei! Die Fehlstunden werden von den Schülern außerhalb der regulären Unterrichtszeit in den Nacharbeitsstunden nachgeholt. 5. Werden ganze Tage unentschuldigt gefehlt, erfolgt ab dem 3. Tag eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt des Landkreises.
VI. Ordnungsmaßnahmen laut § 39, Schulgesetz Sachsen vom 03.08.2004
Maßnahmen, die zwischen den rechtsgültigen Ordnungsmaßnahmen liegen, sind jederzeit möglich.
Ein Verweis kann selbstverständlich wieder gelöscht werden:
Die Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 10.10.11 bestätigt und tritt ab 11.10.2011 in Kraft. Krieglsteiner Schulleiterin |
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